Kapitalmarktrecht
Im Kapitalmarktrecht prüfen wir u.a. Ihre Chancen auf Rückabwicklung und Schadensersatz bei einer fehlerhaften Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen.
Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:
- Falschberatung u.mangelhafte Risikoaufklärung bei Kapitalanlagegeschäften wie Fondsbeteiligungen aller Art, Wertpapierhandel, Zertifikate, Anleihen, u.v.m.
- Prospekthaftung
- Vermögensverwaltung
- Genussscheine
- Immobilienanlagen
- Kreditfinanzierte Kapitalanlagen aller Art
- Kapitalanlagebetrug
- Schadensersatz wegen „Kick-Backs“ (verdeckte Rückvergütungen)
Wir helfen Ihnen insbesondere, als Kapitalanleger Ihr eingesetztes Kapital zu retten.
Sprechen Sie mit uns!
Gerne prüfen wir Ihre konkreten Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bieten Ihnen eine Erstberatung zu einem angemessenen Pauschalbetrag an.
Wir werden Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten darstellen, jedoch auch auf die Rechte der Gegenseite hinweisen. Gemeinsam können wir sodann gegebenenfalls mit Ihnen die weiteren Schritte gemeinsam abstimmen.