Bankrecht
Im Bankrecht beschäftigt sich unsere Kanzlei mit der gesamte Geschäftsbeziehung zwischen unseren Mandanten und den Geldinstituten.
Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:
- Vorfälligkeitsentschädigungen
- Immobilienfinanzierung
- Unwirksame Widerrufsbelehrungen
- Aktienhandel
- Geldanlagen
- Sparverträge
- Festgeldanlagen
- Leasingverträge / Faktoring
- Verbraucherkreditrecht
- Kontokorrentkredit
- Kreditrecht
- Immobiliendarlehen
- „Schrottimmobilien“
- Forward-Darlehen
- Bankgeheimnis/Schufa
- Bürgschaft / Grundschuld / Hypotheken
Wir unterstützen Sie als Bankkunden bei allen bankrechtlichen Fragen, unter anderem:
Zinsgutschriften Ihrer Sparverträge
Eine Überprüfung von Sparverträgen hat ergeben, dass Banken und Sparkassen häufig den Kunden bei variablen Zinsvereinbarungen erheblich zu niedrige Zinsen gutgeschrieben haben. Dies kann sich über die Jahre auf einen erheblichen Betrag zu Ungunsten des Sparers summieren.
Auch hier bieten wir zunächst eine kostengünstige rechtliche Überprüfung Ihrer Sparverträge ab einem Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an. Vielfach werden die Kosten auch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen oder sind im Erfolgsfall von der Bank zu erstatten.
Sprechen Sie mit uns!
Gerne prüfen wir Ihre konkreten Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Bank oder Sparkasse und bieten Ihnen eine Erstberatung zu einem angemessenen Pauschalbetrag an. Wir werden Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten darstellen, jedoch auch auf die Rechte der Gegenseite hinweisen. Gemeinsam können wir sodann gegebenenfalls mit Ihnen die weiteren Schritte gemeinsam abstimmen.